Kündigung nach über 30 Jahren Mietverhältnis. Wie kann man sich dagegen schützen?
vom 14.2.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern (Vater 75 und Mutter 66 Jahre alt) wohnen seit mehr als 30 Jahren in einer 4-Zimmer-Mietwohnung (120 qm). Zweimal kam es zu einem Eigentümer- bzw. Vermieterwechsel. Es gilt aber weiterhin ein Mietvertrag aus dem Jahr 1971. Mit dem ersten Eigentümer wurde eine niegrige Kaltmiete (unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete) vereinbart. Dafür mußten ...