Kostenbeteiligung an Baumaßnahme des Nachbarn
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ein direkter Nachbar und ich möchten unsere Grundstücke jeweils mit einem Reihenhausanteil bebauen. Der Nachbar allerdings nur mit Bodenplatte, also ohne Keller, während ich einen Keller möchte. Im Zuge der Errichtung der Bodenplatte auf dem Nachbargrundstück durch den Bauunternehmer des Nachbarn kann ein Fundament tief genug gesetzt werden, um mir später eine voraussichtlich unproblematische A ...