Flutung des Grundstücks durch Gutachter d. Versicherung zulässig ?
vom 14.7.2010
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir hatten 2009 einen Wasserschaden mit Schimmelbildung im Keller, verursacht durch einen Starkregen, bei dem das Wasser über mehrere Kellerfenster eingedrungen ist. Eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung ist vorhanden. Die Versicherung hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt der das ganze abwickelt. Nach monatelangen Verzögerungen durch Gutachter etc. ist jetzt klar dass für di ...