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stromabrechnung zu hoch....bezahlt.....Zähler defekt??....regulierbar??

9. Januar 2010 19:03 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren

Unser Stromzähler scheint defekt zu sein. Wir bewohnen in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung das Erdgeschoss. Die Mieter bewohnen das Dachgeschoss und haben einen separaten Stromzähler. Nun ist die Jahresendabrechnung gekommen und wir haben brav alle Kosten bezahlt. Auf Nachfragen bei anderen Freunden sind wir zu dem Schluss gekommen das 6500 kwh doch für zwei Personen im Jahr viel zuviel sind. Wir haben zwar einen Teich der eine Pumpe beinhaltet; eine große Weihnachtsbeleuchtung vorm Haus mit drei Lichterketten vom 1. Advent bis 06. Januar und mein Rechner läuft zudem Tag und Nacht, was sich ab heute ändert. Also schon einen hohen Stromverbrauch. Allerdings habe ich jetzt um mir einen genaueren Überblick zu verschaffen den Stromzähler an unterschiedlichen Tagen und auch mit unterschiedlichen Perioden abgelesen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen. Am 13.12.2009 das erste Mal abgelesen und mit der 2. Ablesung am 03.01.10
565 kwh Verbrauch einen Schnitt von 27kwh per Tag verbraucht. Die dritte Ablesung erfolgte am 06.01.10 mit einer Ablesung von 151kwh für 3 Tage einen Verbrauch von ca. 50 kwh pro Tag ergeben. Die Vierte Ablesung erfolgte eine Tag später mit 2,3 kwh per Tag. Die heutige Ablesung mit 8kwh ergibt einen Verbrauch von 4kwh pro Tag.
Das ist doch sehr unterschiedlich wenn man bedenkt das außer der ausgelaufenen Weihnachstbeleuchtung keine große Veränderung eingetreten ist.
Können wir trotz unseres voll bezahlten Betrages noch nachträglich Einspruch erheben?? Anzumerken ist zudem das wir Mitte Dezember den Stromanbieter RWE gekündigt haben und wahrscheinlich zum 01.02.10 einen anderen Stromanbieter haben werden.

Mit freundlichen Grüßen ……Tom

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Naturgemäß kann ich zu den den genannten Zahlen nichts verbindliches sagen, in der Tat können sich aus Ihren Angaben Zweifel an der Richtigkeit der Messungen ergeben.

Sie sollten sich mit dem Stromanbieter in Verbindung setzen und eine Befundprüfung des Zählers beantragen. Sie müssen allerdings die Kosten der Befundprüfung tragen, wenn sich herausstellt, dass der Zähler ordnungsgemäß arbeitet. Natürlich können Sie sich auch an einen eigenen Sachverständigen wenden, etwa über die Verbraucherzentrale oder eine Energieberatung.

Grundsätzlich ist es nach dem Gesetz möglich auch nach Zahlung auf eine Abrechnung noch eine Überprüfung vorzunehmen.
§ 21 AVBEltV bestimmt, dass bei Fehlern der Messeinrichtung der Anbieter den zuviel berechneten Betrag zu erstatten hat. Läßt sich die Abweichung nicht ermitteln, ist der Verbrauch zu schätzen oder der Verbrauch, der zuletzt fehlerfrei ermittelt wurde, zugrunde zu legen.

Nach dem Gesetz kann der Anspruch wegen des Fehlers nur zwei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Es kommt aber hier auf Ihre Vertragsbedingungen an, also auf die AGB´s, die für Ihren bisherigen Vertrag gelten. Eine Überprüfung der letzten Abrechnung ist aber auf jeden Fall möglich.

Das Sie den Anbieter gewechselt haben, spielt für die aktuelle Abrechnung keine Rolle, RWE muss eine Überprüfung des Zählers vornehmen.




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