Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht nicht eindeutig hervor, warum Sie in der alten Wohnung den Strom unter einem anderen Namen bezogen haben.
Aus rein zivilrechtlicher Sicht wird es aber im Ergebnis darauf ankommen, dass Sie tatsächlich in dieser Wohnung gelebt haben und dem entsprechend auch den Strom verbraucht haben. Insofern dürfte es auch kein Problem darstellen, wenn der Stromversorger Ihnen unter Ihrer neuen Adresse und Ihrem neuen Namen die Endabrechnung zukommen lässt. Sie sind dennoch insoweit Schuldner des Anspruchs.
Für die Beurteilung, ob es rechtens ist, dass Ihnen der Strom abgestellt wurde, reichen Ihre Sachverhaltsangaben nicht aus.
Dies ist jedenfalls an gewisse Kriterien geknüpft, sollten diese vorliegen, wie das wiederholte Nichtbezahlen von Rechnungen auch bezogen auf die alte Wohnung, so kann das Abstellen durchaus rechtmäßig sein.
Eine genauere Prüfung ist leider an dieser Stelle anhand der vorliegenden Angaben nicht möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Monika C. Mack
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 27.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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