Anwalt kurzfristig gesucht - Sofortige Beschwerde
30.05.2017 12:42
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte AnwältInnen,
bitte beantworten Sie diese Frage hier NUR, wenn Sie für die Durchführung wie nachfolgend dargelegt kurzfristig zur Verfügung stehen (Streitwert ca. 800 EUR).
Für die sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrags wegen Besorgnis der (zivil-)richterlichen Befangenheit durch den abgelehnten Einzelrichter wird die Unterschrift eines Anwalts benötigt. Hiermit soll lediglich bei (etwaiger) Anwaltspflicht die formelle Voraussetzung erfüllt werden.
Die diesbezüglichen Schriftsätze (Einlegung, Begründung) werden komplett fertig ausformuliert in der erforderlichen Anzahl an den Anwalt gesandt und müssen dann (nur) nach entsprechender Unterschrift bei Gericht (München) wirksam eingereicht werden (vorab per Telefax). Eine inhaltliche Prüfung ist ausdrücklich NICHT erforderlich, diesseits sind die Anforderungen (und Hürden) wohl bekannt.
Die fristgerechte Einlegung per Telefax müsste bis 31.05.2017 erfolgen. Die Gebührenabrechnung kann gemäß RVG erfolgen (unter Anrechnung des Einsatzes hier).