Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung
Dies erscheint mir falsch, denn dann hätte eine Alice Schwarzer ja nicht Steuern und Strafe nachzahlen müssen. ... Sind Ihre Steuersünden nur strafrechtlich, aber noch nicht steuerlich verjährt und kommt Ihnen das Finanzamt vor Eintritt der steuerlichen Verjährung von selbst auf die Schliche, brauchen Sie zwar keine Strafverfolgung mehr zu fürchten, müssen aber die hinterzogenen Steuern nachzahlen inklusive 6 Prozent Hinterziehungszinsen p.a. (§§ 235, 238 AO)". 2. ... Müssen nach Ablauf der Festsetzungsfrist noch Steuern zzgl.