Schadensregulierung einer Versicherung nach Zeitwertgrundsatz
vom 14.8.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Auf meinen Vorschlag, den Schaden begutachten zu lassen, ist man nicht eingegangen. Meine Frage ist nun: Muss ich die nur anteilige Regulierung des Schadens akzeptieren oder kann ich mich darauf berufen, dass es sich um eine Reparatur bzw. Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden handelt und somit kein Zeitwert anzusetzen ist?