Haftung bei Dachausbau / Mietminderung und sonstige Kosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im Kaufvertrag wurde mit eingewilligt, dass das Dachgeschoss nach dem Verkauf der Mietwohnungen extra verkauft wird und dieses ausgebaut werden darf.