Ich habe daraufhin Antzeige bei der Polizei gestellt und habe dort ausgesagt, das ich mich zum Zeitpunkt der Steinwurfes in der Küche befand,direkt hinter der Scheibe, was nicht der Wahrheit entsprach.Ichhatte am nächsten Tag eine blauen Zeh,den ich mir nicht erklären konnte,habe aber bei der Polizei ausgesagt,das ich nicht weiss,woher der blaue Zeh stammt und das ich nicht glaube,das ervon dem Stein stammt,bzw.das mein Mann mich verletzen wollte. Mir wurde dann mitgeteilt,das jetzt auf Grund meine Aussage( Steinwurf in die Küche,Ich in der Küche,Verletzung des Zehs) nicht nur wegen des Tatbestandes,Sachbeschädigung,sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt werde. ... Mein Anliegen ist nun folgendes : Ich möchte von Ihnen wissen,unter welchen Umständen dieses Verfahren wieder aufgenommen werden kann,mit dem Ziel den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung auf Grund meiner Falschaussage für nichtig zu erklären, denn es hat für michz eine gänzlich andere Wertigkeit, ob ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wird oder ob wegen einer falschen Aussage ermittelt wurde und es auch den Verdacht des Strafbestandes nicht geben durfte.