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1.881 Ergebnisse für klage wert frage

Falsche Beratung bei Immobilienfonds - was tun?
vom 5.9.2013 100 € Historischer Preis
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Sie hat allerdings einen "Gesprächsbogen Sachwertanlagen" unterschrieben, den der Berater vorbereitet hat und wo er folgendes angekreuzt hat: o Anlageverhalten: "begrenzt risikobereit" : "Eine unternehmerische Beteiligung kommt für mich in Frage . ... Ich meine es handelt sich um Falschberatung und eventuell sogar um sittenwidriges Verhalten der Bank und möchte auf Rückabwicklung der Verträge klagen.
Ordnungsgemäße Verwaltung in der Erbengemeinschaft
vom 2.9.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich frage Sie, wer bestimmt, was die o.g. notwendigen Maßregeln zur Erhaltung des Gegenstands sind: -Kann dies von einer Partei der Erbengemeinschaft nach eigenem Ermessen bestimmt werden, oder bestimmt das die Stadtverwaltung in Kenntnis des Flächennutzungsplans oder bestimmt ein anderer?
Minusstunden zulässig? Mit Urlaub verrechnen?
vom 8.11.2015 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Darf der Arbeitgeber nach über einem Jahr Krankheit den laut Firma zustehenden Urlaub von 27 Tagen auf 20 Tage kürzen und dürfen sogenannte Minusstunden mit dem Urlaub verrechnet werden?entstehen dem Arbeitnehmer Minusstunden wenn sich die Arbeitszeit nach der Disposition des Arbeitgebers richtet(so steht es imVertrag)aber ab und zu täglich nur sechs Stunden betragen aber 39 Wochenstunden vertraglich zugrunde gelegt werden ? Konkreter Fall: ich war von November 2013 bis 15 Oktober 2015 krankgeschrieben.
Ist Vermieter ein Unternehmer?
vom 8.11.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe einen Kartenausschnitt auf meiner Internetseite in einem PDF genutzt und damit gegen das Urhebergesetz verstossen. Ich habe die Unterlassungserklärung unterschrieben und der gegenerischen Seite neben anderen Forderungen nur 145,- Euro für die entgangenen Lizenzgebühren überwiesen, obwohl sie 900,- Euro gefordert hatte. Die AGBs der Klägerin weisen 900,- Euro für Unternehmer nach § 14 BGB und 145,- für Personen nach § 13 BGB aus.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2.
Vorschlag Antrag zur Feststellung GdB 50 lt. VersMedV wg. Diabetes nach Ablehnungen
vom 19.11.2023 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe in den zurückliegenden Jahren (zuletzt 2020) Anträge zur Feststellung des GdB wg. der Teilhabebeeinträchtigung durch meinen Diabetes gestellt und er wurde jeweils mit 40 beschieden. Nach meiner Auffassung und auf Grundlage der im Antrag und Widerspruch übergebenen Dokumentationen von Blutzuckermesswerten, Mahlzeiten und Insulingaben (Anzahl >= 5 / Tag) müsste der GdB auf Grundlage der VersMedV im Abschnitt 15.1 vierter Absatz mit 50 beschieden werden. Das für mich zuständige Versorgungsamt in Verden (Aller) ist in den Bescheiden niemals auf die in der VersMedV beschriebenen Grundsätze eingegangen, auf die ich verwiesen habe und hat alle Anträge mit einem GdB von 40 mit den Hinweis beschieden, dass in den gesundheitlichen Verhältnissen und der Höhe des GdB keine wesentliche Änderung eingetreten sei.
Holzverarbeitung in einer Baulücke
vom 1.7.2009 42 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Neben unserer Doppelhaushälfte (Fensterseite) besteht eine Baulücke von ca 200 qm. Seit 3 Jahren nutzt eine Person diese Lücke um in gößeren Mengen (ca. 1 bis 2 LKW Ladungen pro Jahr) Holz zu verarbeiten (hacken, sägen, an- und abzutrasportieren im Hänger. Nachweislich kann das kein Eigenbedarf sein.
Geh-, Leitungs-, Reit- und Befahrrecht
vom 27.11.2006 40 € Historischer Preis
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Hiergegen richtete sich die Klage des 1. ... Aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. ... Diese Frage ergibt sich aus einem heutigen Schreiben eines Nutzers, der der Meinung ist, die Zufahrt sei bautechnisch falsch und unsachgemäß ausgeführt und stellt somit eine erhebliche Minderung der Wohnqualität dar.
Charterflug-Verspätung wegen Fehlinformation und Randalierer
vom 7.4.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach ein paar erfolglosen Versuchen zur Antwort auf die Frage nach dem Charterfluggesellschaft-Büro konnte mir ein Sicherheitsmann den richtigen Weg weisen. Beim Betreten des Charterfluggesellschaft-Büros um ca. 0.20 Uhr sprach mich ein junger Thai mit der Frage an, ob ich Mr. ... (Verursacher: Charterfluggesellschaft) •Wenn uns die Charterfluggesellschaft wiederholt zwei Gutscheine im Wert von je 100 € anbietet ist das kulant oder dient es eher der Abwehr realer Forderungen, die dem Passagier zustehen könnten.
Statiker Begutachtung - Nichterbringung vertraglicher Hauptleistungen
vom 6.3.2020 für 200 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Erstellung einer Kostenschätzung für die Komplettsanierung (wesentliche juristische Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Abbruch des Baudenkmals falls keine einvernehmliche Lösung mit der Denkmalbehörde erzielbar). 3. ... Das Zahlenmaterial der erstellten Kostenschätzung „statische Instandsetzung" ist wegen des erheblichen Zeitabstandes (vgl. 5b) von qualitativ fragwürdigem Wert. Fragen: A.