Gewährleistungsauschluss
vom 3.7.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat und ebenfalls nicht für die Haftung für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, sowie für die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln beruhenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. 2.