Vielmehr hat der Vermieter dafür gesorgt, dass die Kündigung des Mietsverhältnisses von mir ausgeht, indem er mir beim Unterschreiben des Mietvertrages für die neue Wohnung eine von ihm zuvor vorformulierte Kündigungserklärung des Mieters unterschob, mit der Aufforderung, dass ich diese zuerst unbedingt unterschreiben müsse, ansonsten bekäme ich keinen neuen Mietvertrag und kein neues Wohnungsangebot von ihm. ... Kurz darauf setzte mir der Vermieter eine zweiwöchige Frist zum Auszug. ... 3.Kann überhaupt unter solchen Umständen, wie oben beschrieben, eine beim Unterschreiben des Mietvertrags – unter Androhung - unterschobene vorformulierte Kündigungserklärung, die ich unterschrieben hatte (als Bedingung zum Zustandekommen des Mietverhältnisses für die neue Wohnung) als wirksame Kündigung angesehen werden, zumal der Vermieter in der Klageschrift das Mietverhältnis für die alte Wohnung nochmals kündigt ?