ALG II: Verwertbarkeit von nicht selbst genutzten Immobilien bei Nießbrauch Dritter
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Für alle Wohnungen ist ein lebenslanger, unentgeltlicher Nießbrauch bestellt, der im Grundbuch eingetragen ist. In einer der Wohnungen haben meine Eltern darüberhinaus ein lebenslanges Wohnrecht. ... In welcher Weise kann von mir verlangt werden, die Wohnungen zu beleihen (also Kredite aufzunehmen, die durch die Wohnungen abgesichert sind)?