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1.870 Ergebnisse für stgb straftat frage

Unterschied zwischen Freiberuflicher Tätigkeit und Hacking
vom 16.1.2025 für 80 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Anwalt, ich arbeite als Freiberuflicher Ingenieur in der Web- und Softwareentwicklung. Tätig bin ich mit Dienstleistungsverträgen für Firma oder Privat. Ich habe die entsprechenden Urkunden und Zertifikate bei der Fachhochschule oder Universität absolviert.
§ 182 und Alkohol
vom 31.8.2009 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich am Wochenende feststellen, dass ich micht mehr bremsen konnte. Ich wurde am UBahnhof von der Polizei festgenommen und polizeilich behandelt, da ich wohl exhibitionistische Handlung an mir vorgenommen haben soll. Leider (oder Gott sein dank) kann ich mich an nichts mehr erinnern, überhaupt nichts mehr.
bedrohung an ex arbeitgeber? was kann ich tun?
vom 21.1.2016 120 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
zur vorgeschichte: zum 31.05.2015 wurde meine filiale geschlossen endgültig. statt mich laut mein arbeitsvetrag zur anderen filiale zur versetzen ( war 8 Jahre dabei) was ich erwartet habe, sollte ich bei eine anderern selbst. edekaner eine neuen befristeten arbeitsvetrag unterschreiben, und dabei im anschluss ein Aufhebungsvertag unterschreiben, dank verdi wurde ich aufgeklärt, hab verklagt und abfindung kassiert. bei meine neue Arbeitgeber war ich ab 01.06.2015 bis 31.12.2015 beschäftigt. um 6-monatige Wartefrist nicht zu erfüllen und das weichnachtsgeschäft aufrechtzuhalten. würde ich während meine probezit gekündigt d.h. ich musste meine kundigung aktzepieren zum 31.12.2015. so zum Hauptpunkt Ich habe mich beim selbst. edekaner vor meine haustür beworben hatte vorstellungsgepräch hintermir hatte mundliche zusage hätte am 18.01.2015 angefangen ,mundliche zusage bekommen. aber er wollte erst auskunft bei meine alten ex arbeitgeber ( meinen alte selbst. edekaner frau winter bei dem ich 8 jahre dabei war) holen. habe es erteilt. daraufhin statt zur arbeit am montag 18. januar habe ich telefonische absage bekommen. kurzgesagt mein ex arbeitgeber hat dafür gesorgt das ich die stelle nicht bekomme. ich kann nichts beweisen, war nur mündliche zusage. nochmals ich kann nix machen also am selben tag dort telefonisch angerufen und meine frust an mein exkollegen herr spät,rausgelassen. wieder beruhigt wollte ich mich beim Kollegen für mein fehlverhalten entschuldigen, statt­des­sen heut brief bekommen. der wie folgendes lautet: BEDROHUNG VON XXXXX wie uns durch den XXXXX in xx ,bekannt wurde, haben Sie am Vormittag des 18.01.2015 sich bei diesem erkundigt, wann XXXXX arbeitet. Auf die Mitteilung sie sei zu hause teilten Sie mit XXXXX dass sie vorbeikommen würden, um XXXXX zu verprügeln. sie behaupteten dieses sei schuld daran, dass ich ein job nicht bekommen hatte. Sie seien so wütend, dass Sie ihren Frust loswerden mussten. auch der Hinweis von XXXXX sie sollten aufpassen, mit wem sie sprachen und er auch noch da sei, falls Sie wirklich vorbeikommen würden, wiederholten sie unbeirt ihre drohung.
Behinderung bei Betreten des Waldes mit Hund
vom 16.2.2020 für 30 €
beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Der Fahrer stellte sich nicht vor sondern frage uns direkt in einem sehr aggressiven Ton wer wir seien und was wir hier verloren hätten. ... Meine Fragen lautet daher: Hat dies Person das Recht uns den Weg zu versperren und uns nach unseren Personalien zu fragen?
Gnadengesuch ? Haftaufschub
vom 27.12.2007 30 € Historischer Preis
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Ich habe folgende Fragen: 1. ... Die Bewährung, die ich am 13.6.2004 bekam wurde widerrufen, mit der Vermutung,mit dem neuen Laden könnten auch neue Straftaten getätigt werden.
Beschwerde des Verletzten gegen Einstellung des Verfahrens gemäß § 172 Abs. 1 StPO
vom 30.5.2018 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe Mitte letzten Jahres gegen eine Person Strafanzeige wegen Übler Nachrede (§ 186 StGB) u.a. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet und zugleich Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft teilte wenig später mit, dass aus meinen Ausführungen "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO für das Vorliegen von begangenen Straftaten" hervorgingen und somit keine weiteren Ermittlungen angestellt werden sollten. ... Dazu habe ich folgende Fragen: 1.
Aussage eines (schuldigen) Zeugen
vom 9.12.2013 100 € Historischer Preis
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Aber ich nehme an, dass es noch verdächtiger wirkt, wenn ich die wirklich wichtigen Fragen nicht beantworte - das kommt vermutlich einem Schuldeingeständnis gleich.