Endrenovierung Mietwohnung - BGH Urteil vom 05.04.2006, Az. VIII ZR 178/05
vom 7.5.2006
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Gerät er mit diesen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsanordnung die Arbeiten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen. ... Wir hatten damals an den vom Vormieter beauftragten Malerfachbetrieb die Mehrkosten für die Abtönfarbe erstattet. 3) Wir hatten unseren Mietvertrag bereits im Dezember 2005 gekündigt, um den Vermieter möglichst frühzeitig die Suche nach einem Nachmieter zu ermöglichen. ... Wir hatten den Vermieter auch um kurze schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Mitteilung gebeten, ob er mit den vorgeschlagenen Modalitäten der Wohnungsübergabe einverstanden ist.