Miterbe zieht nicht aus gemeinsam geerbter Wohnung aus
vom 17.7.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Größter Teil des Erbes ist eine unbelastete Eigentumswohnung in Essen/Ruhr, in der der älteste, Bruder, ohne Mietvertrag wohnt. ... Der Älteste, A. beteuert zwar, dass er aus der Wohnung ausziehen will, unternimmt aber nichts Erkennbares, um eine Wohnung zu finden, schwankt in seinen Erzählungen zwischen angestrebter Miet- oder Eigentumswohnung, hätte nach Schuldenabbau aber kein Geld außer dem, das der Verkauf der ererbten Wohnung bringen würde, hat Schulden, nach eigener Auskunft: Krankenkasse ca. 12.000€, GEZ 1500€, letzter Vermieter einige hundert, beim Finanzamt Schulden, deren Höhe er nicht einmal kennt, Schufa-Einträge, Pfändungstitel unbekannter Höhe auf das eigene Konto, hüllt sich aber in Schweigen über Details, nimmt auch keine Hilfe an. ... Ist die, nicht schriftlich festgehaltene, Abmachung rechtskonform, dass A. dann alleine für die Wohnungskosten aufkommt, auch wenn die Wohnung noch allen Dreien gehört, oder muss er nur ein Drittel der Fixkosten sowie Verbrauchskosten und die Rundfunkgebühren zahlen?