Drohung mit Strafanzeige / Anschwärzen beim Abeitgeber
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist dem jetzigen Mieter bereits zugegangen. Der Mieter erhebt nun Widerspruch mit der Begründung der Eigenbedarf sei vorgeschoben, da wir bereits in einer Eigentumswohnung wohnen, diese Wohnung über eine große Terrasse mit Gartenteich verfügt und die Wohnung im Sommer 2010 renoviert wurde.