Mein vergehen, ich hab in ungarn eine escort agentur gehabt welche girls in paris stationiert hat in luxuriösen hotels. alles auf freiwilliger basis, sehr viele weltbekannte pornostars etc haben für mich gearbeitet, in ungarn ist leider die toleranz für prostiution wie in deutschland vor 30 jahren, also bei null ;) auch escort ist strafbar wenn sexuelle dienstleistung involviert sind. status jetzt: wir sprechen zwar monatlich mit der polizei vor ort dort, jedoch kommt die sache nicht voran, da die ungaren unbedingt mich verhören wollen und ich nicht bereit bin nach ungarn zu gehen. ... ich hab was gehört von 3 jahren nach ausstellung, entweder müsste dann ein gerichtsentscheid vorliegen bezw. ein verfahren in abwesenheit durchgefürht werden ansonsten verjährt der haftbefehl..nicht natürlich die straftat ;) frage 2) ich möchte eingentlich gerne deutschland besuchen, vielleicht mich dort niederlassen, nur ich würde ja gerade verhaftet wegen eu haftbefehl, die frage ist aber wegen der doppelten inkrimination..welche ich annehem in DE nicht gegeben ist, da ihr ja liberale prostitutions gesetz habt (bordelle etc).