<das alte Haus ist in 2 Wohnungen, also EG und 1.Stock aufgeteilt. ... Die Tochter ist die Betreuerin dafür, hat an dem Haus keinerlei Rechte, da Sie erst das Anwesen zusammen mit Ihrem Bruder erbt, wenn das "Unvermeidliche" eintritt, dafür wird alles mögliche nicht getan und unterlassen, damit es möglichst bald so weit ist. ... Hat diese Frau nachdem Sie keinerlei Eigentumsrecht besitzt das Recht, ständig zu befehlen, vorsätzlich unsere Sachen wie die Fahrräder beschädigt, sich um unwichtige Dinge kümmert, aber die gesamte Pflege des Hauses incl Einfahrt und rund um das Grundstück vollkommen vernachlässigt, und vor allem das Recht die Garage die ursprünglich zu unserer Wohnung gehörte, an uns nicht vermietet, statt desen an einen gewerblichen Unternehmer, der beileibe kein sogenanntes ruhiges Gewerbe ausführt, und wie schon gesagt hier weder ein Misch- oder Gewerbegebiet laut Aussage der Stadtverwaltung vorhanden ist.Die Stadtverwaltung wurde bereits informiert.Sie öffnet einfach im Winter alle Kellerfenster, und nachdem unser Fußboden schon kalt genug ist, wird er mangels Isolation noch kälter.Das Haus ist 60 Jahre alt und komplett ohne Isolierung.