Alle anderen Arbeiten wie z.B. das Erneuern der Toilette oder andere Reparaturen wurden uns zugemutet mit dem Hinweis, dass nur alle Dinge, die in der Wand verliefen (also Rohre und Leitungen) von der Hausverwaltung zu richten seien und der Rest Sache des Mieters (entsprechend hierzu gibt es einen § im Mietvertrag der eigentlich alles in Pflicht des Mieters stellt und auch festhält, dass der Mieter in "jedem Fall die Kosten...bis zu einem Betrag von 150,- DM , den darüber hinausgehenden Betrag der Vermieter zu tragen." Meine Fragen sind nun: 1) Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, nach einem Auszug unsererseits (nach über 23 Jahren Mietdauer) die Wohnung zu sanieren? ... §16 Punkt 4 des Mietvertrages "Der Vermieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder kalken der Wände und Decken, das Streichen der Füßböden, Heizkörper einschl.