(Keine Aufschlüsselung der eigentlichen Kosten) Wir sind unsicher ob der Betrag von 12,00€ pro qm tatsächlich rechtens ist. Zur Vervollständigung zitiere ich aus unserem Kaufvertrag was die Kosten zur Fertigstellung der Straße betrifft: ...Der Verkäufer hat die Gesellschaft für Kommunalbetreuung als Erschließungträger zu verpflichten, die noch ausstehenden Erschließungsarbeiten fortzuführen, so daß der Käufer von Betragbescheiden nach dem BauGB und Kommunalabgabegesetz für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen freigestellt ist.Diese Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten für die endgültige Herstellung der MUSTER-Str( nämlich Asphaltierung und Ausbildung des Wendehammers),jedoch nur insoweit, als diese Kosten über einen Betrag von 12,00 € pro qm Grundstücksgröße als Kostenbeitrag durch die Gesellschaft erhoben werden. Kostenbeiträge bis zu einem Betrag von 12,00 € sind vom Käufer zu tragen der unabhängig von der Erhebung gegebenen Eigentumsverhältnissen, die Verkäufer ausdrücklich von einer Betragspflicht bis zur angegebenen Höhe freistellt.