Betriebszugehörigkeit - Detailfrage zu taggenauer Abrechnung
vom 31.3.2015
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
. * An diesem nimmt man teil, wenn man "zum 31.03. eines jeden Jahres mindestens zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt" ist. Frage: Nach meiner Auffassung bin ich zum 31.03.2015 (heute, dem Stichtag) bereits zwei Jahre beschäftigt, da am 01.04.2015 bereits das dritte Jahr beginnt.