Die Provision wird überall aufgeführt und „als fällig bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages" aufgeführt Viel schwerwiegender, als diese typischen Verkaufsstrategien oben, sind jedoch die Angaben zu den, dringend erforderlichen und unabwendbaren Restarbeiten/Aufgaben bezüglich des Objekts. ... Gesetz dem Fall, man findet dabei eine Einigung, wäre die Maklerprovision (aufgrund der Zusendung des Maklerexposes > Nachweis der Möglichkeit des Kaufvertrages?) ... Oder müsste man dafür mit dem Eigentümer andere Bedingungen aushandeln, so das sich der Kaufvertrag dann von dem des Maklers unterscheidet?