Kein Elterngeld für Expats
vom 13.11.2014
73 €
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Nach Art 15 Abs 1 iVm Abs 2 a des DBA China können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. ... Ist es richtig, dass das ausschlaggebende Argument hier die Versteuerung (im Inland oder Ausland ) ist und der Fall nicht anders entschieden würde, wenn nachweislich ein nicht dauerhafter Aufenthalt im Ausland geplant war (beispielsweise befristeter Arbeitsvertrag, der Ehemann in Deutschland am gemeinsamen Wohnsitz geblieben war, der deutsche Arbeitgeber auf ein deutsches Konto 80% des Nettogehaltes überwiesen hat und weiterhin Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt hat). ... Könnte ein Landessozialgericht aufgrund der genannt anderen Fallkonstellation (befristeter Arbeitsvertrag, der Ehemann in Deutschland am gemeinsamen Wohnsitz geblieben war, der deutsche Arbeitgeber auf ein deutsches Konto 80% des Nettogehaltes überwiesen hat und weiterhin Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt hat) anders entscheiden?