Jahresabrechnung und Rechte als Eigentümer
vom 22.2.2009
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
B. am 1.5.eines Jahres eine Wohnung gekauft habe, erhalte ich dann von der Hausverwaltung eine Abrechnung vom 1.5. bis zum 31.12.? ... 2c) sollte ich als neuer Eigentümer lt. ... Muss ich die Nachzahlung alleine an die Hausverwaltung zahlen oder darf / kann / muss ich einen Teil der Nachzahlung an den vorherigen Eigentümer weitergeben – je nachdem, wie lange die Wohnung vorher - in Monaten gerechnet – in seinem Besitz war?