Ich bin nicht sicher, ob das gewählte Rechtsgebiet richtig ist, evtl. eher Versicherungsrecht. ... Aus diesem Grund kommt es bei einem Schaden, den die Versicherung des Vermieters begleichen soll, zu einem sogenannten Regressverzicht. ...wenn der Mieter die Versicherungsprämien mit zahlt, dann soll er auch davon profitieren, sagt die Rechtsprechung. ... Will der Vermieter die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, muss er selbst zahlen."