Jetzt steht in unserem Vertag : § 2 Mietzeit und Kündigung 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2023 und endet am 30.06.2027. Die vereinbarte Befristung beruht auf der Tatsache, dass der Vermieter plant, das Gebäude nach Beendigung des Mietvertrages umfassend zu modernisieren und dabei Maßnahmen durchzuführen, die im bewohnten Zustand nicht durchführbar sind und die der Mieter nicht dulden müsste. ... Von diesem Recht darf der Mieter erstmals nach 2 vollen Mietjahren Gebrauch machen, so dass die Kündigung frühestens am 31.3.2025 mit Wirkung zum 30.06.2025 zulässig ist. 2.2 Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.