Anstellungsvertrag GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und § 616 BGB
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Hallo,<P></P>ich bin seit Februar 2007 als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Stellung tätig.... <P></P>Die Fortzahlung der Bezüge erfolgt jedoch längstens bis zur Beendigung dieses Vertrages."... <P></P>Mir ist es wichtig zu wissen ob § 616 BGB abbedungen werden darf in einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.