Fahrerlaubnissperre
vom 3.2.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Guten Tag, Meinem Sohn wurde am 06.11.1996 auf Grund eines Unfall mit Alkohol und Drogenkonsums, die Fahrerlaubnis entzogen. Urteil: StGb. 323a / abs. 1 §69 und 69a die Fahrerlaubnis auf Dauer von 6 Monaten entzogen. ... Wir möchten sicherstellen dass keine "Eintragungen" gegen den Neuerwerb der Fahrerlaubnis vorhanden sind.