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Mpu durch Wohnsitzwechsel umgehen

| 28. November 2016 16:23 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


13:09

Hallo,

Ich wurde bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1.5 Promille erwischt und mir wurde in der selben Nacht noch mein Führerschein abgenommen. Ich bin in Baden-Württemberg wohnhaft - hier gilt die Regel mit 1.1 Promille für eine MPU-Anordnung. Durch den Rat meines Anwalts habe ich mir eine Wohnung in Rheinland-Pfalz gemietet (mit alleinigem Wohnsitz) weil die Grenze hier bei 1.6 liegt (und einige Zeit später die Neuzuteilung des Führerscheins beantragt). Neulich habe ich den Brief bekommen, dass ich diesen dann zeitnah mit Termin abholen kann und der Antrag wurde ohne Bedenken stattgegeben.

Bin ich damit nun "durch"?

Werde ich den Führerschein an diesem Tag erhalten oder kommen Fragen auf mich zu?

Wann sollte ich mich wieder daheim melden lassen? Habe etwas von einer 185 Tage Regelung gelesen......


Freue mich auf eine Antwort und freundliche Grüße

28. November 2016 | 16:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Ihnen der Führerschein ohne vorherige MPU wiedererteilt wird, dann haben Sie Glück gehabt und die Sache ist "durch".

Unklar ist aber, ob der alte Führerschein nur beschlagnahmt wurde und Sie ihn nun nach einem Fahrverbot zurückerhalten - dann wäre es natürlich keine neue Fahrerlaubnis. Wenn bislang aber keine MPU angeordnet wurde, müssen Sie jetzt auch nicht mehr damit rechnen.

Die 185 Tages-Frist gilt für einen Wohnsitzwechsel ins Ausland. Das liegt hier nicht vor.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2016 | 16:58

Hallo Herr Schwartmann,

Nur um Missverständnisse beiseite zu legen. Mir wurde als ich noch wohnhaft in Baden-Württemberg war eine MPU verordnet..
Der Führerschein wurde entzogen (kein Fahrverbot) und wurde neu beantragt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. November 2016 | 13:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn die MPU wirksam angeordnet wurde, sollte Ihnen auch die Führerscheinstelle in RP die Fahrerlaubnis erst nach erfolgreicher MPU wieder erteilen dürfen. Ggf. wurde dies dort übersehen - dann haben Sie Glück gehabt.

Bewertung des Fragestellers 29. November 2016 | 02:46

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. November 2016
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