Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihnen der Führerschein ohne vorherige MPU wiedererteilt wird, dann haben Sie Glück gehabt und die Sache ist "durch".
Unklar ist aber, ob der alte Führerschein nur beschlagnahmt wurde und Sie ihn nun nach einem Fahrverbot zurückerhalten - dann wäre es natürlich keine neue Fahrerlaubnis. Wenn bislang aber keine MPU angeordnet wurde, müssen Sie jetzt auch nicht mehr damit rechnen.
Die 185 Tages-Frist gilt für einen Wohnsitzwechsel ins Ausland. Das liegt hier nicht vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Hallo Herr Schwartmann,
Nur um Missverständnisse beiseite zu legen. Mir wurde als ich noch wohnhaft in Baden-Württemberg war eine MPU verordnet..
Der Führerschein wurde entzogen (kein Fahrverbot) und wurde neu beantragt.
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die MPU wirksam angeordnet wurde, sollte Ihnen auch die Führerscheinstelle in RP die Fahrerlaubnis erst nach erfolgreicher MPU wieder erteilen dürfen. Ggf. wurde dies dort übersehen - dann haben Sie Glück gehabt.