Ich bin als Promotionkraft tätig, und habe am 01.04.2010 einen Vertrag zur "freien Mitarbeit" mit einer Firma bzw. einen Auftraggeber geschlossen. ... Dieses bezieht sich wohl auf Paragraph 7 des Einzelauftrags, in dem es heisst: § 7 Vertragsbruch (1)Erscheint der freie Mitarbeiter nicht zu der vereinbarten Zeit am Einsatzort oder verlässt er endgültig oder nur vorübergehend den Einsatzort, ohne einen berechtigten Grund zum Fernbleiben, zur Einstellung seiner Dienstleistung oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu haben, oder gibt er der Firma einen berechtigten Grund zur fristlosen Kündigung, so kann die Firma für den Vertragsbruch eine Entschädigung in Höhe von € 250,00 verlangen oder einbehalten. (2)Daneben ist die Firma berechtigt, den entstandenen Schaden gegenüber dem freien Mitarbeiter geltend zu machen, wobei die in Absatz 1 dieser Bestimmung geregelte Entschädigung in Anrechnung gebracht wird. ... Der Vertrag bzw.