Welche Kündigungsfrist gilt für die jeweiligen Mitarbeiter?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Sehr geehrter Anwalt, ich bin Geschäftsführerin einer GmbH.Am 1.11.2010 läuft der Mietvertrag für unsere einziges Ladenlokal ab.Es ist ungewiß,ob mit dem Vermieter eine Einigung über die Weiterführung erzielt werden kann,deshalb wollte ich meinen Mitarbeitern vorsorglich kündigen. 1 Mitarbeiter ist seit 15.8.1992 1 Mitarbeiter seit 1.4.1993 1 Mitarbeiter seit 20.9.1993 1 Mitarbeiter seit 1.1.2000 bei mir festangestellt. Wann und mit welchem Kündigungsgrund muß ich den jeweiligen Mitarbeitern kündigen,damit ich nicht nach Beendigung des Mietverhältnisses noch zahlen muß ? Vielen Dank und freundliche Grüße S.B.