Steuerberater zickt rum...
vom 26.5.2016
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Konkret musste wir diese begleichen da ansonsten die Leistung eingestellt wurde... (ich hatte mich ja geweigert) Bei 1 und 3 bin ich der Meinung hier greift: ... der Schuldner nach § 242 BGB verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. ... also wir haben nun konkret dem Steuerberater gekündigt und nun hat er alles halt auf ein Minimum reduziert an Aufwand. Aber ich bin der Meinung nach § 242 BGB sollten wir eigentlich die selben Leistungen wie in der Vergangenheit verlangen können.