Kostenbeteiligung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Es besteht eine Bauherrengemeinschaft (BHG) seit 1998 für ein Anschluss an das öffentliche Zielnetz der Stadt Hamburg mit einer Hebe und Pumpenanlage. Ein Schriftstück der Bevollmächtigten der BHG aus den Jahre 1999 sagt aus, dass wir uns „NICHT" an den laufenden Kosten, Instandhaltung, Wartung, Reparaturen und Unterhalt der Pumpenanlage beteiligen, weil wir ein Abwasser-zweig nutzen, der nicht über die Pumpenanlage läuft. Wir haben bis Dato auch nie bezahlen müssen und auf den jährlichen Abrechnungen wurden wir auch immer rausgerechnet.