Kündigung eines Kiga-Betreuungsvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Im Vertrag steht: Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, und zwar jeweils zum 31.03., 31.08., 31.10. und 31.12. ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. ... 2.Können wir nach erfolgtem Umzug nochmals eine außerordentliche Kündigung schicken?