hallo ich habe mir vor einem jahr ein grundstück samt haus gekauft.dieser ist nur zu erreichen,in dem ich ein paar fußschritte über nachbars grundstück tätige(eine einfahrt zwischen 2 häuser,einfahrt gehört nachbar)bei kauf hieß es, es sei ein nutzungsrecht eingetragen.natürlich fand ich herraus, das nirgendwo was eingetragen ist.der nachbar verkauft jetzt sein grundstück,mit dem mündlichen verweiß,das wir ein nutzungsrecht haben.aber wie gesagt,nirgends ist was eingetragen,auch nicht beim eigentlichen nachbarn(nachgefragt beim bauamt).nur hörte ich was vom notwegerech,aber natürlich muss ich dann eine geldrente zahlen.daher möchte ich aber mir vor verkauf des nachbargrundstücks mir den nutzungsrecht eintragen lassen.nur wo muß dies geschehen,bei mir oder beim nachbarn?