Normal ist es ja dass dem Bundesverfassungsgericht durch die Wahleinrichtung von der Politik gewählte Richter eingesetzt werden. Wenn nun bspw. bei der Sicherungsverwahrung mal die Mehrheit der Richter (6:2) BVerfG 2 BvR 2029/01 hier gegen eine zeitliche Befristung stimmen und somit einer Partei ( damals der Regierung) recht gaben, (und haben), muss dies dann für alle Zeiten so bleiben oder kann jederzeit jemand neues vor dem Verfassungsgericht klagen und meinen, er möchte eine Überprüfung, weil er es für Verfassungswidrig hält, dass er ohne zeitliche Frist in Sicherungsverwahrung genommen werden kann ? Hintergrund meiner Fragen ist auch das jetzige Urteil des Menschengerichtshofs in Straßburg, dass jemanden offenbar 50.000 Euro Entschädigung für zu lange Haft zugesteht. ( War ja heute in allen Medien) Das Thema da war ja ein sog..