Sehr geehrte Damen und Herren , bezüglich einer Rückforderung des Kindergeldes habe ich folgende Frage . Ich, die Kindesmutter ,bin letztes Jahr nach Norwegen zu meinem Mann gezogen ,mein Sohn ,der sich in Ausbildung befindet ,lebt in Deutschland und hat eine eigene Wohnung . Ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet ,wobei wir der Familienkasse lediglich schriftlich mitgeteilt haben ,das Kindergeld direkt an meinen Sohn zu überweisen ,dem wurde entsprochen und mein Sohn hat bis Juli das Kindergeld erhalten ,ab August wurde es gestoppt mit der Begründung das die Mutter ins Ausland verzogen ist .Jetzt wird eine Rückforderung seitens der Familienkasse vorbereitet und mein Sohn steht ohne Kindergeld da ,,auf das er angewiesen wäre als Lehrling !