Nachbesserungsfrist nach Wohnungsübergabe nicht gewährt
vom 17.12.2012
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun zur eigentlichen Frage: Die Wohnungsübergabe zwischen Nachmietern, Vermieterin, Maklerin und mir fand am 13.12. statt.Leider habe ich als Mieterin keinen Zeugen, der für mich sprechen kann im Rahmen der Übergabe, lediglich Freundin und Mutter, die am Vortag die Wohnung gesehen haben. ... Oder zahle ich nur bis zum Zeitpunkt der Übergabe Miete, also bis zum 13.12.? ... Bisher verweigert der Nachmieter die Abnahme der Wohnung.