Bierabnahmeverpflichtung Schadensersatz
vom 20.12.2004
50 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, hier mein Sachverhalt:Ich bin Besitzer eine Tanzschule mit Gaststätte. Nach einen Umzug in größere Räumlichkeiten von 200m² auf 670m² wurde ein Geträngevertag abgeschlossen mit folgenden Inhalt: Vertragsbeginn 1.2.95 bis 31.1.05 Eine Mindestbierabnahme von 100 hl im Jahr abzunehmen. Für die Dauer des Belieferungsrechts gewährt die Brauerei dem Abnehmer folgende Gegenleistung: Eine leihweise zur Verfügung gestellte neue Thekenanlage.