Änderung Anstellungsvertrag - § 616 BGB
vom 20.2.2012
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
In der Vertragsänderung steht nun neben der Stundenreduzierung zusätzlich: „Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fern bleiben muss." ... Da der Ausschluss des § 616 BGB bei Erkrankung meines Kindes für mich einen finanziellen Verlust darstellt, würde ich gern wissen, ob der vom Betrieb neu vorgegebene Vertragsinhalt rechtlich einwandfrei ist und ich die Änderung zeichnen muss.