Ablehnung einer Abstandsflächenbaulast
vom 24.2.2022
für 66 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Die Garage steht ca. 1,20 Meter dicht an der Grenze, was wohl erlaubt ist. Nun möchten wir das Haus an gleicher Stelle mit Unterschreitung des Grenzabstandes bauen. ... Aus unserer Sicht entsteht der Stadt kein Schaden oder Nachteil, wenn wir in ca. 1,5 Meter von der Grenze bauen, der Kanal ist definitiv nicht beeinträchtigt.