Meine Mutter besitzt ein Wohn- und Geschäftshaus (Neubau 1994); der Kauf und Neubau wurde durch mehrere Kredite finanziert. ... Da meine Mutter die für die zu hohen Raten, die schon vorher ihr gesamtes Eigenkapital aufgefressen hatten, nicht mehr zahlen konnte, und ich - mangels Vertrag und Anerkennung meiner Eigentümerschaft - nur weiter Pacht (für die Gewrberäume) und Miete (für die Wohnung ) zahlte, statt wie früher schon zu oft für meine Mutter einzuspringen, hat die Bank nun meiner Mutter gegenüber den Kredit fällig gestellt und droht die üblichen Schritte an (Bürgschaftsverwertung, Zwangsverwaltung und -versteigerung, etc). Nun meine Frage: Kann / muss / sollte ich den (ja nie ratifizierten) notariellen Übernahmevertrag rückgängig machen oder annullieren lassen, wenn die Bank als Grundschuldeignerin jetzt das Gebäude verwerten will (als wenn meine Mutter einfach aus Lust und Laune heraus nicht mehr gezahlt hätte), oder kann dieser bestehende und zivilrechtlich gültige Vertrag die Bank an der Verwertung hindern (anders ausgedrückt, kann sie sich dann an mir schadlos halten, wenn bei meiner Mutter nichts mehr zu holen ist)?