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Öltankentsorgung in einer Mietwohnung nach Ableben

5. Dezember 2022 09:59 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Wir müssen nun die Mietwohnung abwickeln. Diese Abwicklung beinhaltet auch bestehende Öltanks. Diese Tanks bestanden schon in den 70er Jahren, da alle Wohnungen Öl Heizungen hatten. Nun hat mein Mutter 3 Wochen vor ihrem Tod 1000 Liter Öl noch geliefert bekommen. Frage ist jetzt, sind wir verpflichtet die Öltanks abbauen und entsorgen zu lassen. Den Inhalt lassen wir vom Lieferanten abpumpen. Da der Kaufpreis 1700 Euro waren und wir hoffen davon nicht etwas zu bekommen. Aber müssen wir in einer Mietwohnung, mit vorhandener Ölheizung und Tanks beim Einzug, dann selbst die Öltanks entsorgen ?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und die Öltanks bei Beginn des Mietverhältnisses schon vorhanden waren, dann sind die nicht das Eigentum Ihrer Mutter, sondern das Eigentum des Vermieters.

Diese dürfen Sie gar nicht entsorgen. Der Vermieter braucht die ja noch für die nächsten Mieter.

Anders ist das nur dann, wenn Sie in den Unterlagen Ihrer Mutter einen Kaufvertrag finden, aus dem hervorgeht, dass Ihre Mutter dem Vermieter den Öltank abgekauft hat. Dann aber auch nur dann gehört der Öltank Ihrer Mutter und Sie müssen ihn entsorgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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