Neue Forderung während der Privatinsolvenz
vom 29.5.2008
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Mietvertrag aus 2003, keine kaution. Mieter erklärt Privatinsolvenz, AmtG eröffnet Verfahren in 04/2005. zu diesem zeitpunkt bestehen keine mietrückstände. bis 9/2007 weiterhin keine Mietrückstände. mieter kündigt zum 31.12.2007. stellt mietzahlungen ein. zu den offenen mieten 10-12/07 liegt mir jetzt die vollstreckbare ausfertigung des versäumnisurteils nach mahnbescheidsverfahren und widerspruchsverfahren vor. Frage: wirkt der pfändungsschutz der privatinsolvenz auch gegenüber NEUEN Gläubigern ?