--- Somit kommen wir zu dem eigentlichen derzeitigen Problem in Deutschland: Nahezu alle obigen Dienstleister (AN) 1. geben ihre Version eines AV Dokumentserst preis, wenn der Kunde den dazugehörigen Vertrag (Webhosting, Mailhosting, Mailarchivierung,...) schon abgeschlossen hat, teilweise erst dann, wenn die Portierung der Domains schon begonnen hat 2. weigern sich, ein AV Dokument des Kunden (Auftraggeber = AG) anzunehmen oder Änderungen am eigenen AV Dokument vorzunehmen In fast allen dieser AN-Versionen werden idR unquantifiziert Vergütungen für Leistungen vereinbart, die dem AG berechnet werden können bzw. sollen, teilweise ist aber auch von Tagessätzen für Kontrollen (selbst solche per Mail) die Rede , über deren Unrechtmäßigkeit ja schon der bayrische Landesbeauftragte für den DS einen Kommentar abgegeben hat.