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1.089 Ergebnisse für kaufvertrag käufer händler kaufrecht

Fahrzeug Garantiefall
vom 3.9.2025 für 49 €
wir betreiben eine kleine wohnmobilvermietung (gmbh). bei einem unserer 3 wohnmobile einem chausson auf fiat ducato, welches wir als neufahrzeug im märz 24 gekauft haben, bei einem wohnmobilhändler, fällt regelmäßg die servolenkung aus. dies ist ein garantiefall der über die standard fiat professional garantie abgedeckt sein sollte. der hersteller ist chausson aber das grundfahrzeug ist ein fiat. der defekt bezieht sich ausschließlich auf das fahrzeug also liegt bei fiat und nicht beim wohnmobilhersteller. der verkäufer verwies uns daher nach auftreten des defekts auch direkt an fiat bzw eine fiat vertragswerkstatt wegen des garantieanspruchs. erstmalig haben wir das fahrzeug ende dezember 24 in die vertragswerkstatt in karlsruhe gebracht, wo ein garantiefall eröffnet wurde. aufgrund von unklarheiten bei der fehlersuche und lieferschwierigkeiten des ersatzteils (neues lenkgetriebe) seitens fiat, stand das fahrzeug über 2 monate in der werkstatt. über 2 monate in denen uns das fahrzeug nicht zur verfügung stand. im märz 25 erhielten wir das fahrzeug dann zurück nur um bei der nächsten vermietung festzustellen, daß der selbe fehler trotz austausch des lenkgetriebes weiterhin auftrat. wir haben dies abermals reklamiert in der vertragswerkstatt im mai woraufhin man sich dort erneut an fiat wand und nach den regeln der vorschriften erneut, das bereits im märz getauschte lenkgetriebe, getauscht werden sollte. da auch dieses mal das ersatzteil erst nach ca 1 monat eintraf kam es zu einem austausch erst am 15.7. und direkt am 16.7. mussten wir wie bereits erwartet feststellen, daß der fehler wieder auftritt. im großen und ganzen konnten wir die ganze zeit über das fahrzeug nicht vermieten da es sich beim ausfall der servolenkung ja auch um einen sicherheitsrelevanten fehler handelt. wir haben ein weiteres vergleichbares fahrzeug in der vermietung und haben damit seit auftreten des defekts im dez24 bis dato knapp 10 000,-€ erwirtschaftet, wohingegen das defekte fahrzeug nur 1850,- erwirtschaftet hat da es ja die meiste zeit über nicht vermietet werden konnte. das defekte fahrzeug ist in der vermietung sogar gefragter da es größer ist und besser ausgestattet als unser anderes fahrzeug. der tatsächliche schaden durch den ausfall ist somit schwer zu beziffern. fiat hatte nun 2x die möglichkeit den fehler zu beheben, leider fruchtlos, daher möchten wir nun rechtliche schritte einleiten. bereits bei der abholung am 15.7. baten wir um eine kopie der garantieakte bzw der werkstattberichte, daten, zeiten etc. dies wurde von einem mitarbeiter der vertragswerkstatt abgelehnt mit dem verweis, daß wir ja nicht der aufraggeber sind sondern wegen der garantie fiat der auftraggeber ist. somit stünde uns keine einsicht zu. ein rücktritt vom kaufvertrag wäre ungünstig für uns. es handelt sich ja um ein wohnmobil und nach erwerb wurde das wohnmobil um mehrere wertsteigernde einbauten ergänzt (zb. solaranlage, sat anlage, markise, fahrradträger etc), desweiteren würden die km in abzug gebracht werden, auch haben wir hier ja laufende kosten wie die spezielle versicherung gehabt die benötigt wird für die fahrzeugvermietung. es wäre hier am besten eine individuelle lösung anzustreben, ein nachlass am kaufpreis und/oder schadensersatz. welche ansprüche können wir gegenüber fiat geltend machen? wir haben einen kaufinteressenten für dieses fahrzeug daher stellt sich ebenso die frage ob wir die ansprüche an den käufer abtreten können. mit dem defekt lässt sich das fahrzeug sonst nicht verkaufen oder nur mit einem erheblichen preisnachlass. wir suchen nach einem anwalt der uns in dieser sache zeitnah und effektiv vertritt da das stehende fahrzeug für uns eine laufende erhebliche finanzielle belastung darstellt.
Handel mit Indien • Berechtigung von Abzügen • Leitfaden für ein Schreiben
vom 10.7.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Fazit - Leicht reaktionsverzögert und schließlich nachdem mit einer weiteren Ansage eines späteren Liefertermins der Restware, bei mir "der Kragen geplatzt ist" und jeder Rest von Geduld, Langmut und Verständnis aufgebraucht ist, lässt sich eigentlich nur eines feststellen: Ich handle mit einer Firma, die mich als Auftraggeber halbwegs wahrnimmt und beständig abwickelt, die mich aber keineswegs ernst genug nimmt, um termin- und ordergrerecht zu agieren. ... Juli MUSS die Ware geliefert sein, sonst habe ich ein Riesenproblem wegen der Händler-Messe und keine Chance mehr, wartende Händler und Direktkunden zu besänftigen.
Minderung Kaufpreis PKW - Höhe und Werksgarantie
vom 12.9.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
ich habe 10/2005 einen fabrikneuen PKW vw golf per eu-reimport bei einem darauf spezialisierten händler gekauft ("kaufvertrag nach deutschem recht", d.h. kein vermittlungsvertrag; firmensitz nahe Köln). bald traten probleme beim schalten des 4. ganges auf (gang war teilweise erst beim dritten versuch einzulegen). ein angestellter des händlers (=verkäufers) verwies bei einem telefonat auf die werksgarantie von vw (ich könne zu jeder beliebigen vw-vertragswerkstatt gehen, welche den mangel für mich kostenfrei beheben würde) und meinte, daß sich das getriebe möglicherweise noch einfahren müsse. 04/2006 habe ich, als sich der vierte gang zunehmend verschlechterte, eine berliner vw-werkstatt aufgesucht (dieser termin wurde in 03/2006 vereinbart). diese reparierte zunächst erfolglos von außen (schmieren und einstellen des gestänges sowie austausch der rastierschraube). da der mangel nicht behoben wurde, gab es einen erneuten termin zur aufnahme der getriebedaten und eine technische anfrage bei vw. 11 tage später war der wagen von mo - fr (!) in der werkstatt, das getriebe wurde ausgebaut und zerlegt, 3 bauteile (2 zahnräder und synchronkörper) für den vierten gang ersetzt. seitdem schaltet sich der erste gang problematisch (einlegen bei anfahren an der ampel oft erst beim dritten versuch möglich, teilweise nur unter kraftaufwand) und der zweite verursacht ab 40 kmh mahlgeräusche (vergleichbar einem radlagerschaden; liegt aber am getriebe, da das geräusch nur bei getretener kupplung im zweiten gang auftritt). die probleme des vierten gangs sind nach wie vor vorhanden. diese neuen mängel sind bei der werkstatt nach einer im anschluß an die abholung des fahrzeugs erfolgter erneuter probefahrt per vermerk auf dem reparaturauftrag bereits anerkannt. außerdem klemmt inzwischen gelegentlich das ausrücklager der kupplung (wenn das auto ein, zwei tage nicht bewegt wurde, kommt die kupplung nicht sanft, sondern ruckartig, auf einen schlag) und sind bei offenem fenster bei fahrt über deutliche fahrbahnunebenheiten geräusche vergleichbar denen eines undichten auspuffs zu hören (bei ebener fahrbahn keine geräusche). ich habe dem verkäufer eine fruchtlos verstrichene angemessene (15 tage schriftlich/fax-sendeprotokoll + vier wochen nachfrist telefonisch) frist gesetzt, um die sachmängel selber zu beheben. ich könnte jetzt also vom kauf zurücktreten bzw. den kaufpreis mindern. da das fahrzeugmodell seit kurzem nicht mehr gebaut wird und mir recht gut gefällt, würde ich lieber mindern: eigentlich um den differenzbetrag zwischen dem fahrzeug mit intaktem bzw. nicht intaktem getriebe (geminderter preis = wert mit mängel geteilt durch wert ohne mangel multipliziert mit ursprünglichem kaufpreis), sprich dem wert der getriebereparatur (rund 2.300,- euro laut auskunft einer unbeteiligten berliner vw-werkstatt; 2.000,- euro für ein neues austauschgetriebe sowie 300,- euro arbeitslohn). nun könnte sich der verkäufer auf den standpunkt stellen, das fahrzeug hätte ja noch die ihm anhaftende werksgarantie und das getriebe würde kostenfrei repariert - solange und so oft wie nötig, so daß die minderung nicht den wert der getriebereparatur aumachen könne, sondern maximal meine mühen für bringen und holen. andererseits hat meine ausführliche recherche im internet ergeben, daß gesetzliche gewährleistung und werksgarantie parallel nebeneinander her bestehen und voneinander unabhängig zu bewerten sind. frage 1: stimmt das? ... Getriebereparaturkosten zufrieden geben). aber meine befindlichkeit ist diese: ich habe so gar nicht mehr das gefühl, in einem neuwagen zu sitzen. wenn ich also keinen nennenswerten obulus für die scherereien und das kaputtrepariere an meinem wagen bekomme, würde ich doch lieber vom kauf zurücktreten (wer weiß, was die werkstatt sonst noch verzapft hat ...). demnach frage 2: welchen betrag könnte ich in puncto minderung gegenüber dem verkäufer theoretisch in etwa geltend machen?
Reklamation Lebensmittel
vom 30.3.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
wir haben an einen unserer Kunden ( im folgenden Kunde A genannt ) Lebensmittel gehandelt ( in diesem Fall getrocknete, pulverisierte Pflanzenteile ) welche Kunde A an einen anderen Händler ( im folgenden KUnde B genannt ) weiterverkauft hat. ... Wir gehen also davon aus, daß die vom Händler B nun Händler A gegenüber geltend gemcht wordende Forderung zumindest uns gegenüber nicht geltend gemacht werden kann.
Produkthaftung innerhalb der EU
vom 16.3.2008 75 € Historischer Preis
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Ich beschäftige mich mit der Gründung einer kleinen Firma, mit der ich zukünftig Fahrradrahmen (Mountainbike- Rahmen) aus England importieren und im Direktverkauf (direct sales per Internet) in Deutschland und Österreich vertreiben möchte. Die Fahrradrahmen werden in Taiwan hergestellt, ich beziehe sie aber als distributor unter dem Markennamen der Firma (einer Ltd.) aus England. Auch beim Verkauf in Deutschland und Österreich werde ich den englischen Markennamen nutzen.
Autokauf dann motorschaden
vom 4.3.2019 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo und guten Morgen, ich habe anfang Februar 2019 ein Auto für 15.000 euro gekauft . Nach 10 Tagen und einer fahrt auf der Autobahn mit anschließender fahrt in die Werkstatt wurde ein motorschaden festgestellt . Nachdem die Werkstatt mit dem verkäufer in Verbindung tratt stellte sich herraus das der Wagen schon eine Motorreperatur hatte , das wurde den Leuten in der Werkstatt und mir am Telefon mitgeteilt . ( In die Werkstatt gefahren nach dem ich den Verkäufer informiert habe und er das angeordnet hatte zur ersten Diagnose ) Jetzt hat er das Auto in eine Werstatt seines vertrauens geholt um selbst nach zusehen was da los ist mit dem Motor .
Garantie und Prüfung von AGB's
vom 19.11.2013 52 € Historischer Preis
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Einen Teil meiner Ware werde ich bei einem günstigen Einzelhandelsgeschäft eines Discounters kaufen, um diese bei Ebay weiter zu verkaufen. ... Gemäß § 19 UstG handle ich als Kleinunternehmer. ... Der Kaufvertrag wird damit rechtswirksam geschlossen und kann anders als im Wege des Widerrufs oder der wirksamen Anfechtung nicht mehr rückgängig gemacht werden. c.Nach Angebotsende erhält der Kunde von eBay eine E-Mail, mit der er darüber informiert wird, dass ihm die Ware zugeschlagen wurde.