topic_id=64039&rechtcheck=2 Hier ist noch eine grundsätzliche Klärung notwendig: Ein Besitzer von zwei betroffenen Grundstücken hat in Vergangenheit die Stützmauer (Erdreich der Nachbarn ist 1 m aufgeschüttet) nach seinem Wunsch errichtet. Nach Verkauf der beiden Grundstücke stellt sich heraus, dass diese Stützmauer nicht korrekt auf dem Grundstück der Nachbarn sondern bis zu einem Meter auf unserem Grundstück steht. Was liegt nun vor: 1) Eine Beeinträchtigung unseres Grundstücks nach § 1004 BGB, wo die Gegenseite, welche durch den Landgewinn bevorzugt ist, diese Stützmauer und das Erdreich auf eigene Kosten versetzen muss. 2) Oder liegt hier eine Duldung unserseits vor, welche auf eigene Kosten beseitigt werden kann, weil der damalige Besitzer natürlich mit seinem Grenzverlauf zufrieden war?