User A wurde mitgeteilt, er solle doch Anzeige bei der Polizei machen, eine Kopie der Anzeige schicken, dann habe ich das „Recht“, Postings zu löschen und die Daten herauszugeben. Jetzt hat User A mitgeteilt, dass er am Überlegen ist, gegen mich als Forenbetreiber eine Anzeige zu erstatten, da ich verpflichtet wäre, die Daten schon bei einer VERMUTUNG herauszugeben und die Posts zu löschen. ... Falls diese verweigert wird, fallen die Kosten als Mitstörer dem Betreiber zur Last. ..... urteil nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UKlaG/13a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13a UKlaG: Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener">§13a UKlaG</a>“ Als Betreiber bin jetzt etwas verunsichert, da ich vor längerer Zeit so einen ähnlichen Fall schon einmal hatte, und laut Aussage meines damaligen RA muss ich die Daten erst herausgeben und die Posts löschen, wenn ich von einem Gericht dazu aufgefordert werde.